Im 2009 gab das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 in Konsultation. Im Bereich der Trassenvergabe baute diese auf dem Modell von trasse.ch auf. Sie beinhaltete eine Präzisierung der Zuständigkeiten und die Umwandlung in eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes.
Der Vorschlag wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit positiv aufgenommen. Während aber die Einen dies lediglich als Übergang bis zur vollständigen Trennung von Infrastruktur und Verkehrsbereichen betrachten, wollen die Anderen mit der unabhängigen Trassenvergabestelle gerade diese Trennung vermeiden.
Da derzeit auch die EU ihre entsprechenden Richtlinien und Verordnungen überarbeitet, hat der Bundesrat im Juni 2010 entschieden, erneut verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des diskriminierungsfreien Netzzugangs zu prüfen. Das UVEK hat hierzu eine Expertengruppe eingesetzt. Diese wird trasse.ch im Rahmen ihrer Arbeiten anhören.
