Die wichtigsten Begriffe kurz erläutert.

Die Unmöglichkeit, zwei oder mehrere sich gegenseitig behindernde Trassenanträge zuzuteilen.
Verfahren zur Behebung eines Bestellkonflikts. Die Trassenvergabestelle und der betroffene Infrastrukturbetreiber suchen gemeinsam mit den am Konflikt beteiligten EVU nach zumutbaren alternativen Trassen.
Vertrag zwischen einer EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und einem Infrastrukturbetreiber. Der Infrastrukturbetreiber sichert der EVU über eine Bestellperiode hinaus Kapazitäten zu, die EVU verspricht die Bestellung dieser Kapazitäten. Kapazitäten sind nicht genau definierte Trassen, sondern die Garantie, innerhalb einer zu vereinbarenden Bandbreite Trassenangebote zu erhalten.
Eine Trasse (ähnlich einem "Slot" in der Luftfahrt) ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes zu fix definierten Zeiten mit einem spezifischen Zug (Länge, Gewicht, Profil, Geschwindigkeit) zu befahren.
Mit „Trassenantrag” werden die jeweils am 2. Montag im April eingereichten Trassenanmeldungen im Rahmen des Jahresfahrplanprozesses bezeichnet.
Mit „Trassenbestellung” werden die im Rahmen des Jahresfahrplanprozesses bestätigten Trassenangebote der provisorischen Trassenzuteilung sowie die im unterjährigen Fahrplan eingereichten Trassenanmeldungen bezeichnet.
Zusatzleistungen sind von den Infrastrukturbetreibern angebotene Leistungen, die ein Verkehrsunternehmen zur Nutzung einer Trasse zusätzlich nachfragen kann. Beispiele sind das Abstellen von Zügen, das Rangieren in Rangierbahnhöfen usw.