trasse.ch ist für die Sicherstellung der diskriminierungsfreien Fahrplankonstruktion verantwortlich. Dies beinhaltet

  • Rahmenvereinbarungen gem. Art. 12b der Netzzugangsverordnung (NZV): Sicherung der Chancengleichheit der Bestellberechtigten beim Zugang, Prozess und Abschluss von Rahmenvereinbarungen
  • die Begleitung und Prüfung umsetzungskritischer Machbarkeitsstudien: Berücksichtigung der Kundenanliegen, Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, Aufzeigen von Alternativen, etc.
  • die Erarbeitung des Trassenkataloges: Prüfung der Diskriminierungsfreiheit der Planungsvorgaben, Kapazitätsmaximierung
  • den Umgang mit überlasteten Strecken gem. Art. 12a NZV: Aussprechen der Überlastung, Kapazitätsanalyse

Für die detaillierte Beschreibung der Termine, Verfahren, Informationen und Ansprechpartner verweisen wir auf die «Bestimmungen für die Bestellung von Trassen (Grund- und Zusatzleistungen)

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Kriterien für Überlasteterklärung

Kriterien für Überlasteterklärung