Zuständigkeiten
trasse.ch ist für die Sicherstellung der diskriminierungsfreien Fahrplankonstruktion verantwortlich. Dies beinhaltet
Für die detaillierte Beschreibung der Termine, Verfahren, Informationen und Ansprechpartner verweisen wir auf die «Bestimmungen für die Bestellung von Trassen (Grund- und Zusatzleistungen).»
- Rahmenvereinbarungen gem. Art. 12b der Netzzugangsverordnung (NZV): Sicherung der Chancengleichheit der Bestellberechtigten beim Zugang, Prozess und Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- die Begleitung und Prüfung umsetzungskritischer Machbarkeitsstudien: Berücksichtigung der Kundenanliegen, Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, Aufzeigen von Alternativen, etc.
- die Erarbeitung des Trassenkataloges: Prüfung der Diskriminierungsfreiheit der Planungsvorgaben, Kapazitätsmaximierung
- den Umgang mit überlasteten Strecken gem. Art. 12a NZV: Aussprechen der Überlastung, Kapazitätsanalyse
Für die detaillierte Beschreibung der Termine, Verfahren, Informationen und Ansprechpartner verweisen wir auf die «Bestimmungen für die Bestellung von Trassen (Grund- und Zusatzleistungen).»
