Network Statement
trasse.ch ist verantwortlich für das Kapitel 4 der Network Statements der Infrastrukturbetreiberinnen. Im Kapitel 4 sind die Bestimmungen für die Bestellung von Trassen geregelt.
Bestellkonflikte lösen
Bei Konflikten um Trassen und Zusatzleistungen suchen wir zuerst zusammen mit den beteiligten Verkehrsunternehmen und Fahrplanerstellern nach Alternativen, welche das Führen aller Züge zum Ziel haben. Können keine einvernehmlichen Lösungen getroffen werden, entscheiden wir auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen, wer den Zuschlag erhält.
Trassen für den nächsten Jahresfahrplan zuteilen
Jährlich müssen alle Verkehrsunternehmen ihre Trassenanträge von neuem einreichen. Es gibt kein Vorrecht auf bestehende Trassen. Im Trassenbestellprozess koordinieren wir die Anträge, lösen Bestellkonflikte und teilen die Trassen zu.
Trassen für den unterjährigen Fahrplan zuteilen
Die Verkehrsunternehmen können auch während des laufenden Fahrplans Trassen bestellen, um neue oder geänderte Angebote einzuführen. Sie können dabei aber nur die noch verfügbaren Restkapazitäten beanspruchen, welche wir für den Güterverkehr auf den Transitachsen periodisch publizieren.
Fahrplan genehmigen
Alle Trassen werden durch uns zugeteilt. Mit der Trassenzuteilung genehmigen wir den Fahrplan. Die Verkehrsunternehmen haben dadurch die Garantie, dass ihre Fahrplanwünsche bestmöglich und unparteiisch umgesetzt werden.
